Bei der Vermittlung der Tiere achten wir darauf, den bestmöglichen Platz zu finden. Für Tier und Mensch soll es stimmen und beide sollen auch harmonieren.

Zur Sicherheit der Katze:

Wir achten darauf, dass das neue Zuhause nicht an einer stark befahrenen Straße liegt, wenn die Katze Freigänger ist. Sonst dauert es womöglich nicht lange und die Katzen werden von den Autos erwischt
und es kommt zu schweren Verletzungen oder Todesfällen.
Bei Wohnungen soll der Balkon mit einem Katzenschutznetz gesichert werden. Viel zu schnell passieren Balkon- oder Fensterstürze, wenn die Katzen ihrem natürlichen Jagdtrieb nachgehen und Vögel, Käfern, Fliegen oder Schmetterlingen hinterher jagen. Dabei kommt es sehr oft zu schlimmen und ernsthaften Verletzungen, die durch die Sicherung vermieden hätten werden können.

Achten Sie auf gekippte Fenster. Diese werden schnell zur Todesfalle, wenn sich die Katzen durch den Spalt zwängen und stecken bleiben. Schließen Sie immer die Fenster, wenn Sie die Wohnung oder das Haus verlassen.

Gesundheitsrichtlinien: 

Wir vergeben nur Katzen, die geimpft, gechipt und wenn es das Alter schon erlaubt, auch kastriert sind. Zusätzlich übernehmen wir die Registrierung der Katze unter der Chipnummer bei Tasso. Bei nicht kastrierten Katzen bzw. Babykatzen verlangen wir vom zukünftigen Besitzer eine Kastrationskaution, die dieser nach Vorlage einer Bestätigung der Durchführung der Kastration (Rechnung Tierarzt) natürlich zurück erhält.
In ganz Österreich besteht eine gesetzliche Kastrationspflicht lt. Tierschutzgesetz. Ausgenommen davon sind Züchter. Die Zucht muss beim Finanzamt gemeldet sein. Diese sind verpflichtet ihre Katzen zu chippen und zu registrieren (egal ob gewerbliche oder private Zucht).

Eingewöhnungszeit:

Wenn die Katze bei Ihnen ist, achten Sie bitte darauf, dass diese eine Eingewöhnungszeit von ca. 2 – 4 Wochen benötigt, damit sie sich an die neuen Lebensumstände gewöhnen und sich akklimatisieren kann. In dieser Zeit soll die Katze nicht ins Freie gelassen werden. Danach können diese dann in Ruhe die neue Umgebung erkunden.


Katzenbabys werden frühestens im Alter von 12 Wochen und nur zu zweit oder zu einer bereits vorhandenen altersmäßig passenden Katze vergeben. Wir werden auch Geschwisterwürfe nicht voneinander trennen. Katzen sind nur in Ausnahmefällen Einzelgänger. Natürlich gibt es auch Katzen, die sich partout nicht mit Artgenossen vertragen. Daher entscheiden wir immer zum Wohl der Katze im konkreten Einzelfall.

Vermisste Tiere:

Wenn Sie Ihr Tier vermissen, dann können Sie auf der Internetseite www.salzburg.gv.at/fundtiere der Salzburger Landesregierung nachsehen, ob Ihr Tier gefunden wurde. Hier werden alle Tiere, welche in Tierheimen als gefunden abgegeben werden, mit Foto und Funddaten veröffentlicht. Fundtiere bleiben lt. Gesetz 30 Tage in unserer Obhut und dürfen erst dann weiter vermittelt werden.
Auf unserer Facebook- und Instagramseite finden Sie auch immer die aktuellen Fundtiere.
Bei der Tierecke der Kronenzeitung können Sie kostenlos eine Suchmeldung veröffentlichen.